Gemäß der (EED III Richtlinie der Europäischen Union 2023/1791), sind sämtliche Gemeinden verpflichtet, ein umfassendes Inventar ihrer beheizten oder gekühlten Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von über 250 m² zu erstellen. Dieses Verzeichnis dient der Transparenz und bildet die Grundlage für die energetische Sanierungsstrategie der öffentlichen Hand.
Gebäudeinventar der Marktgemeinde Draßmarkt (2025)